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Quell- und Brunnen­schutzgebiete für Trinkwasser

Das Wasserrechtsgesetz stellt in Österreich für unseren Fachbereich eines der wichtigsten Regelwerke dar. Dabei wird die Benutzung der Gewässer aller Art genau geregelt. Sämtliches Trinkwasser in Österreich wird durch Grundwasser bereitgestellt, welches durch Quellen oder Brunnen durch Privatpersonen, Genossenschaften, Verbände oder der öffentliche Hand erschlossen und bereitgestellt wird (sog. Wasserversorgungsanlagen).

Für den Betrieb sowie die nachhaltige Nutzung einer Quelle oder eines Brunnens sind vielerlei Maßnahmen zu treffen, wobei der Sicherstellung der ausreichenden Wassermenge (Quantität) und vor allem der Trinkwasserqualität eine besondere Rolle zu Teil wird. Zur Sicherstellung dieser wichtigen Parameter können gem. Wasserrechtsgesetz Wasserschutzgebiete installiert werden. Durch fachliche Expertise wird dabei die optimale Größe der einzelnen Schutzzonen ermittelt und ein auf die Wasserversorgungsanlage maßgeschneidertes Spektrum an Auflagen (Verbote und Gebote) definiert.

Die Arbeiten zur Projektierung eines Quell- oder Brunnenschutzgebietes sind komplex und erfordern eine Vielzahl an Grundlagenerhebung, Erkundungsarbeit, Geländekartierungen und Abstimmung mit den Betreibern und betroffenen Grundeigentümern. Zu unseren Tätigkeiten zählt natürlich auch die betroffenen Grundeigentümer auf das künftige Schutzgebiet zu sensibilisieren und entsprechend Ängste zu nehmen (z.B. Verbote und Gebote, Bewirtschaftung, Auflagen und ähnliches). Gleichzeitig werden die Projekte laufend mit den Kollegen von der Landesgeologie und Hydrologie abgestimmt, um einen unnötigen Verzug nach der Erstprüfung zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen. So werden Inputs und Projektänderungen laufend eingearbeitet. Generell kann gesagt werden, dass die Projektierung eines Trinkwasserschutzgebietes doch einiges an Zeit in Anspruch nimmt, weshalb man hier durchaus frühzeitig tätig werden sollte. Meist beträgt die Zeitspanne zwischen Projektstart und Bewilligung – je nach vorhandenen Grundlagendaten – zwischen sechs und 12 Monaten, bei größeren Anlagen (Verbands- und Gemeindeanlagen) oft noch länger.

Jedenfalls lohnt sich eine Kontaktaufnahme mit unserem Büro, damit wir uns unverbindlich ein Bild der Lage verschaffen können. Dort kann auch schon ausgesagt werden, ob Erkundungsarbeiten notwendig sind (z.B. Pegelbohrungen oder hydrogeologische Feldkartierung) oder ob vorhandene Unterlagen für ein Einreichprojekt fachlich schon ausreichen. Zumeist gibt es dann relativ rasch einen Erstentwurf in Form eines Lageplans mit dem potentiellen Schutzgebiet.

Zu unseren Kunden gehören bereits eine Vielzahl an Wasserverbänden, Gemeinden, Einzelpersonen und Genossenschaften aus Nah und Fern. Dabei haben wir sowohl Schutzgebiete für neue Trinkwasserspender erstellt, als auch bereits bestehende Gebiete auf den Stand der Technik und Wissenschaft adaptiert.

Das Ziel bei allen Schutzgebietskonzepten bleibt aber das selbe: der nachhaltige Schutz unseres Trinkwassers!

Gerne beraten wir Sie bei der Überarbeitung oder Neufestlegung von Quell- oder Brunnenschutzgebieten!